Steuerersparnis für die Pflege zu Hause
Dienstleistungen für Familien
Zum
1. Januar 2009 hatte die Bundesregierung die Steuererleichterungen für
haushaltsnahe Dienstleistungen vereinfacht und erheblich ausgeweitet:
Damit Familien ihren Alltag noch besser bewältigen können.
Wer
Hilfe braucht im Haushalt, im Garten oder bei der Pflege und Betreuung
von Familienangehörigen, kann die Kosten steuermindernd geltend machen.
Die Aufwendungen für diese haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisse und
Dienstleistungen können bis zu 20 Prozent, höchstens insgesamt 4.000
Euro von der Steuerschuld abgezogen werden.