Wohnungsanpassung im Pflegefall
Die Pflegekasse zahlt unabhängig von der Pflegestufe auf Antrag bis zu
2.557 Euro als Zuschuss für Anpassungsmaßnahmen, die die häusliche
Pflege in der Wohnung ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine
möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen
wiederherstellen. Ziel solcher Maßnahmen ist es insbesondere, eine
Überforderung der Pflegekraft zu verhindern. Bei der Bemessung des
Zuschusses wird ein Eigenanteil erhoben, der sich nach dem Einkommen der
oder des Pflegebedürftigen richtet.
Die Pflegekasse zahlt einen Zuschuss zu verschiedenen Maßnahmen der Wohnungsanpassung. Einen Zuschuss gibt es für Maßnahmen, die mit wesentlichen Eingriffen in die Bausubstanz verbunden sein können, wie zum Beispiel Türverbreiterungen, fest installierte Rampen und Treppenlifter, aber auch für den pflegegerechten Umbau des Badezimmers. Außerdem wird der Ein- und Umbau von Mobiliar, das entsprechend den Erfordernissen der Pflegesituation individuell hergestellt oder umgebaut werden muss, unterstützt.
Einen Zuschuss zur Wohnungsanpassung kann auch ein zweites Mal gewährt werden, wenn die Pflegesituation sich so verändert hat, dass erneute Maßnahmen nötig werden.